
Ü20-PV-Anlagen! Was mache ich mit meiner Solaranlage nach 20 Jahren?
Die Einspeisevergütung bleibt erstmal weiter bestehen! Das hat der Bundestag Ende 2020 vorerst bis 2027 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergänzend beschlossen. Netzbetreiber müssen also weiterhin Strom aus Ü20-Bestandsanlagen abnehmen und pro Kilowattstunde bezahlen. Für viele endet in den nächsten Jahren die EEG-Förderung und man macht sich Gedanken über die weitere Anlagennutzung. Wer nichts an seiner Anlage verändert, erhält aber weiterhin automatisch die Anschlussvergütung. Auch die Verbraucherzentrale rät hier zu einer Bestandsaufnahme. Compass Energiesysteme bietet Anlagenbesitzern eine fundierte Leistungsprüfung und Wartung.
Volleinspeisung ist bei Anlagen, die bis 2008 in Betrieb gegangen sind, die Regel. Aber ein Umbau der Solaranlage zur Eigenverwertung des produzierten Solarstroms kann jetzt durchaus sinnvoll sein. Da die Regelungen vorerst nur bis Ende 2027 gültig sind, haben wir bis dahin Zeit eine sinnvolle und nachhaltigere Lösung für den weiteren Betrieb kleiner Ü20-PV-Anlagen zu finden.
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Sicherheits- und Leistungsprüfung von Compass Energiesysteme
Wir von Compass Energiesysteme sind für Sie da und machen Ihnen gerne ein attraktives und umfassendes Angebot aufgrund fundierter Messwerte.
Read MorePV Anlagen CHECK – Sicherheits- und Leistungsprüfung vom Fachmann!